Sportversicherung

Die Mitglieder des TSV Krofdorf-Gleiberg sind über den Sportversicherungsvertrag, der zwischen dem Landessportbund Hessen und der ARAG-Versicherung abgeschlossen wurde, gegen eine Reihe von Risiken versichert. Nichtmitglieder genießen keinen Versicherungsschutz! Der Sportversicherungsvertrag soll die vorhandenen Risikobereiche für die Vereine und ihre Mitglieder weitestgehend abdecken. Er ersetzt keinesfalls die private Vorsorge der Sportlerinnen und Sportler und wird diesen Personen deshalb primär nur bei schweren Unfällen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund wird allen Sportlerinnen und Sportlern der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen. Der Vorstand des TSV hat zusätzlich eine Kfz-Versicherung für seine Vereinsmitglieder abgeschlossen.

Die wichtigsten Informationen zur Sportversicherung findest Du unter www.arag-sport.de/ihr-sportversicherungsbuero/lsbh/faq-sportversicherung/ , und zwar zu folgenden Themenbereichen:

  • Allgemeine Fragen zur Sportversicherung
  • Sport-Unfallversicherung
  • Haftpflicht
  • Vertrauensschaden-/Reiseversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Reha-Management
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Wenn Du einen der vorgenannten Themenbereiche anklickst, erscheinen jeweils zwischen 3 und 19 Einzelfragen mit den zugehörigen Kurzantworten. Unter Sport-Unfallversicherung wird z.B. in den Fragen 9 und 10 beantwortet „Wird für eine zu Schaden gekommene Brille ein Zuschuss gezahlt?“ oder „Welche Kosten werden bei Zahnschäden übernommen?“ Unter Kfz-Zusatzversicherung wird z.B. in Frage 1 beantwortet „Ersetzt sie Schäden am eigenen oder fremden Fahrzeug?“

Für Schadensmeldungen an die ARAG-Sportversicherung sind unterschiedliche Formulare zu verwenden. Sie stehen als Download unter o.g. Link zur Verfügung. Jeder Unfall sollte zeitnah der Sportversicherung gemeldet werden. Dies kann geschehen über

  • die Vereinsgeschäftsstelle (Tel. 0641-86540; geöffnet mittwochs von 19:00 bis 20:30 Uhr) oder
  • den Vereinsbeauftragten für Schadensmeldungen Peter Schmidt (Tel. 0641-390333; werktags zwischen 10 und 17 Uhr erreichbar).

Jede Schadensmeldung muss vom Verein geprüft, abgestempelt und vom Vorstand unterschrieben werden, es muss eine Kopie für die Vereinsakten erstellt und dem Geschädigten muss eine Bestätigung der Schadensmeldung ausgehändigt werden.

Der vollständige Sportversicherungsvertrag und die ab 1.1.2016 geltenden Neuerungen können eingesehen werden unter www.lsbh-vereinsberater.de. (>Vereinsmanagement, >Sportversicherung, >Sportversicherungsvertrag und >Synopse (Änderungen ab 1.1.2016).

Jürgen Leib