Ehrenordnung

Ehrenordnung des TSV Krofdorf-Gleiberg e. V.

Die Ehrungen werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV durch den Vorstand vorgenommen. Die zu Ehrenden müssen Mitglieder im TSV sein. (Ausnahme: Ehrungen nach § 14, Abs. 3 der Vereinssatzung und Mitglieder der FSG, HSG und LG Wettenberg). Die Abteilungsleiter melden die für sportliche Erfolge zu Ehrenden dem Vorstand und liefern eine Begründung für den Ehrungsvorschlag. Der Vorstand entscheidet, ob eine Ehrung erfolgt und in welcher Art sie erfolgt. Soweit die Abteilungsleiter Trainer und ggf. Betreuer mit zur Ehrung vorschlagen, erhalten auch sie ein Sachgeschenk. Außer den nachfolgend unter B, C und D genannten Ehrungen kann der Vorstand bei hochrangigen sportlichen Erfolgen (z.B. bei Europa-, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen) Einzelfallentscheidungen treffen. Wenn Einzelsportler mehrere sportliche Erfolge gemäß dieser Ehrenordnung erzielen, wird nur ein Sachgeschenk überreicht.

Allgemeine Ehrungen

Treueauszeichnungen und Ehrungen für besondere Verdienste

  •         25-jährige Mitgliedschaft (silberne Ehrennadel und 1 Fl. Wein)
  •         50- jährige Mitgliedschaft (goldene Ehrennadel und 2 Fl. Wein)
  •         75- jährige Mitgliedschaft (Urkunde, Ernennung zum Ehrenmitglied, Präsentkorb
  •         Ehrenplakette gem. § 14, Abs. 3 der Satzung (Beschlusslage für Mitglieder, die sich
    in langjährigem Wirken bes. Verdienste erworben haben: mindestens 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit)
  •         Ernennung zum Ehrenvorstandsmitglied gem. § 14, Abs. 5 der Satzung.

Geburtstage

Mitgliedern wird zum 70., 80., 90., 95. und 100. Geburtstag eine Glückwunschkarte und 1 Fl. Wein seitens des Vorstands persönlich überreicht. Zum 75. und 85. Geburtstag wird ihnen schriftlich gratuliert.

Sportliche Ehrungen von ballspielenden Mannschaften

Eine Ehrung erfolgt nur, wenn eine Meisterschaft in einer laufenden Spielsaison errungen wurde. Die Mannschaft erhält

  •        bis zur D-Jgd. einschl. ein Sachgeschenk
  •        ab C-Jgd. ein Geldgeschenk für die Mannschaftskasse.

Die Höhe des Geldgeschenkes richtet sich nach der Liga/Gruppe/Klasse.

Sportliche Ehrungen von nicht ballspielenden Mannschaften

  •         Gaumeisterschaft Platz 1 (Sachgeschenk)
  •         Hessenmeisterschaft Platz 1 (Sachgeschenk)
  •         Süddeutsche Meisterschaft Platz 1 (Sachgeschenk )
  •         Deutsche Meisterschaft Platz 1-3 (Sachgeschenk)

Sportliche Ehrungen von Einzelsportlern

  •         Hessenmeisterschaft Platz 1 (Sachgeschenk)
  •         Süddeutsche Meisterschaft Platz 1 (Sachgeschenk)
  •         Deutsche Meisterschaft Platz 1-3 (Sachgeschenk)
  •         Einsatz in der deutschen Nationalmannschaft (Sachgeschenk)

Totenehrung

  • Allen verstorbenen TSV-Mitgliedern – soweit sie dem Vorstand bekannt geworden sind – wird sowohl in der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung als auch in einer vom TSV geschalteten Annonce im Amtsblatt der Gemeinde Wettenberg, das zum Totensonntag erscheint, unter namentlicher Nennung gedacht.
  • Eine Kranz- oder Geldspende erhalten die Angehörigen von verstorbenen Vereinsmitgliedern, wenn diese einer der nachfolgend genannten Gruppen angehören: 1) amtierende Vorstandsmitglieder, 2) ehemalige Vorstandsmitglieder (bis 10 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand), 3) sonstige Vereinsmitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand bestimmt werden (z.B. Ehrenvorstandsmitglieder, Träger der Ehrenplakette des TSV). 4) Die Art des Totengedenkens für Abteilungsleiter, Übungsleiter und Mitglieder, die sich in einer Abteilung besonders verdient gemacht haben, wird von der Abteilungsleitung festgelegt und erledigt.
  • Außerdem kann im Einvernehmen mit den Angehörigen ein Vorstandsmitglied des TSV eine Trauerrede halten soweit es sich um Personen handelt, die zu den vorgenannten Gruppen 1 bis 3 gehören.
  • Der Vorstand bemüht sich darum, dass besonders verdiente Vereinsmitglieder einen Nachruf im redaktionellen Teil der Lokalpresse erhalten.

Allgemeines

Sonstige Ehrungen z.B. durch Sportfachverbände oder die Gemeinde Wettenberg richten sich nach den jeweiligen Ehrenordnungen.

Beschlossen vom Vorstand

Wettenberg, den 10.6. 2015